Kanzlei Engel
Rechtsanwalt Oliver W. Engel
Leistungen

Allgemeines Zivilrecht

 

Arbeitsrecht

 

Baurecht

 

Strafrecht

 

Mietrecht

 

Verkehrsrecht

 

Sonstiges

 

Kanzleiflyer

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Kanzlei Engel

Grütterstr. 1a

31785 Hameln

Oliver W. Engel
Rechtsanwalt
Diplom-Jurist
Mediator

Grütterstr. 1a
31785 Hameln

Fon  0 51 51 . 71 00 388
Fax  0 51 51 . 60 04 929

raengel@proius.de


Mitglied in:

Unser Spektrum an Leistungen für Sie !

 

Allgemeines Zivilrecht/Vertragsrecht

 

Gern überprüfen wir für Sie Ihre Rechte aus den verschiedensten Verträgen, beraten Sie bei der Gestaltung des zu Ihrem Vorhaben passenden Vertrags oder entwerfen diesen Vertrag gleich komplett. So zum Beispiel hinsichtlich Kaufverträgen, Mietverträgen, Leihrechtsverhältnissen, Mäklervereinbarungen, Bürgschaften, Darlehensabreden, Dienstverträgen, Werkverträgen, Auftragsbeziehungen, Versicherungspolicen als auch zahlreicher Gesellschaftsverträge und -beschlüsse.

 

Dies alles selbstredend mit einer nur durch Rechtsanwälte garantierbaren höchstmöglichen Rechtssicherheit angepasst an Ihre Bedürfnisse als auch an die aktuelle Rechtslage.

 

Wir kümmern uns um die Regulierung Ihrer Haftpflichtfälle - insbesondere Verkehrsunfälle - und sorgen für nahezu sämtliche Korrespondenz zu den verschiedenen Betroffenen, um für Sie gute Ergebnisse zu erzielen.

 

 

 

Arbeitsrecht

 

Im Arbeitsrecht sind wir sowohl im kollektiven als auch individuellen Arbeitsrecht sehr stark aktiv. Hier liegt einer unser beiden absoluten Schwerpunkte. Wir beraten und vertreten überwiegend Arbeitnehmer. Aber auch Arbeitgeber gehören zu unseren ständigen Mandanten.

 

Wir führen unter anderem Kündigungsschutzprozesse, Entfristungsklagen, Zeugnisklagen, Klagen auf ausstehenden Lohn, ausstehende Weihnachtsgratifikationen und sonstige den Arbeitnehmern / Arbeitgebern zustehende Ansprüche durch.

 

Die Sicht von beiden Seiten aus ist für eine erfolgreiche Betreuung und die zeitnahe Realisierung von kostengünstigen Lösungen nahezu unumgänglich. Der arbeitsrechtliche Bereich setzt einen sensiblen Umgang mit der Materie und ein gewisses Fingerspitzengefühl voraus. Oftmals geht es hier um die Sicherung der Existenz, insbesondere um "Haus und Hof" oder den reibungslosen weiteren Betrieb, sowie um die Erhaltung von Liquidität. Aus diesen Gründen schulen wir auch Betriebsratsmitglieder oder Personalreferenten und beraten diese in der verträglichen Durchsetzung Ihrer Rechte bzw. Ihrer Mitbestimmungsrechte.

 

Gern gestalten wir auch angemessene Sozialpläne und verhandeln Interessenausgleiche.

 

Natürlich sind wir auch in Fragen zu dem Ihnen zustehenden Urlaub, etwaigen Mutterschutz, Ihrer Elternzeit und der Umwandlung von befristeten Verträgen  in unbefristete Arbeitsverträge für Sie da.

 

 

 

 

Baurecht, privates

 

Einen weiteren unser absoluten Schwerpunkte eröffnet das (ganz überwiegend private) Baurecht. Hierbei ist die Kanzlei vornehmlich auf den Bereich der erneuerbaren Energien mit Windkraft / Biogasenergie, Geothermie und Solarkraft (Photovoltaik) spezialisiert. Aber auch die "normalen" Sorgen des Bauherren als auch des Bauunternehmers sind uns gut vertraut.

 

Gern beraten und vertreten wir Sie in Bezug bereits auf die richtige Vertragsgestaltung, die Geltendmachung von Bau-Mängeln, von vertraglichen Ansprüchen (unter anderem Garantien wie z.B. aus einer Leistungskurve, Optisafe-Verträgen oder Vertragsstrafeklauseln) und bei der unabdingbaren rechtzeitigen Sicherung der notwendigen Beweismittel. Gerade im Baurecht zahlt sich Schnelligkeit immer aus.

 

Auch im Architektenrecht stehen wir Ihnen nach wie vor sowohl auf Seiten des Architekts als auch auf Seiten des Bauherren unmittelbar zur Seite.

 

 

 

Strafrecht

 

Ferner sind wir - gerade angesichts der ständigen Berührung des Strafrechts zu den anderen Bereichen der Rechtsmaterien - auch vermehrt im Strafrecht tätig..

 

Wollen Sie in diesem Bereich nichts riskieren, sind Sie gut beraten, umgehend nach der Kenntnis und noch vor jeder Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden eines gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wenigstens rechtlichen Rat einzuholen. So lange Sie nicht wissen, was Ihnen anzuraten ist, müssen Sie schweigen. Dieses Verhalten kann Ihnen später auch kein Strafrichter vorhalten. Nur Ihrem Anwalt dürfen Sie sich anvertrauen, denn nur dieser unterliegt einer weitgehensten Schweigepflicht. Die anwaltlichen Kosten amortisieren sich bereits darin, dass Sie nachts ruhiger schlafen können.

 

Die Konsequenzen selbst des bloßen Ermittlungsverfahrens sind zu weitreichend, um hier zu zögerlich zu handeln.

 

 

 

Mietrecht

 

Im Mietrecht kümmern wir uns um eine möglichst schnelle Lösung des Problems. Auch wenn dort so manche Räumungsklage unvermeidbar erscheint, ist es denoch möglich, soziale Härten abzufedern und im Ergebnis nachher alle Parteien besser darstehen zu lassen, als wenn die Räumungs-Zwangsvollstreckung tatsächlich durchgeführt worden wäre.

 

In diesem Bereich wird die Prozesskostenhilfe erheblich relevanter als in vielen anderen Bereichen (abgesehen vom Sozialrecht). Von berechtigten Ansprüchen muss niemand abgehen, auch wenn Sie meinen, Ihren Anwalt nicht bezahlen zu können, sollten Sie Rat einholen. Die Kosten müssen insoweit auch nicht gefürchtet werden.

 

Auch wegen Mietpreiserhöungen, Kautionsverlangen oder der Rückzahlung von Überzahlungen oder Kautionszinsen stehen wir unseren Mandanten zur Seite.

 

 

 

Verkehrsrecht / Haftpflichtrecht

 

Im Verkehrsrecht/Haftpflichtrecht kümmern wir uns sowohl um die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche als auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche oder gar der Strafverfolgung.

 

Je zeitiger Sie hierin Ihren Anwalt beauftragen, desto geringer sind erfahrungsgemäß Ihre Nachteile. Verlassen Sie sich nicht auf die Schadenregulierung durch Nicht-Anwälte. Ihre Versicherung oder Ihre Werkstatt arbeiten nicht ausschließlich für Sie und kennen lange nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche. Ihre Interessen werden ausschließlich durch Ihren Anwalt sachgerecht und umfassend vertreten.

 

Verschenken Sie weder den Selbstbehalt, noch Nutzungsausfall, noch die Wertminderung oder gar den Haushaltsführungsschaden. Diese Posten sind allesamt nur zu leicht übersehen oder für den nicht juristisch vorbelasteten schwer geltend zu machen und machen oft ein vielfaches von dem allseits bekannten Schmerzensgeld aus.

 

 

 

Sonstiges

 

Was wir Ihnen sonst noch anbieten können:

   -  Präventivberatung

   -  Vertretung

         - außergerichtlich

         - vor den Arbeitsgerichten

         - den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten,

         - Strafverteidigung bis zum Bundesgerichtshof (nur in Strafsachen !)

         - Finanzgerichten, Schiedsgerichten, Sozialgerichten

         - und Verwaltungs-, sowie Verfassungsgerichten.

   -  Unternehmensberatung / Coaching

   -  Personalberatung

   -  Schulungen

   -  usw.

 

 

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