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"Anwälte sind teuer - so die verbreitete Meinung."
In manchen Bereichen mag dies zutreffen. Zumeist ist dies jedoch nicht der Fall. Verschaffen Sie sich einfach direkt vor der Beauftragung des Anwalts Ihres Vertrauens Klarheit über die anfallenden Kosten.
Die Auskunft über die voraussichtlichen Kosten ist kostenfrei. Hiernach entscheiden Sie, ob und/oder in wie weit Ihr Anwalt für Sie tätig werden soll.
Ein Beispiel
Ein kurzes Beispiel zu den Anwaltskosten:
Sie haben einen gebrauchten Pkw für 3.000,00 gekauft. Aber der Verkäufer liefert einfach nicht ?
Den Anspruch auf Übereignung und Übergabe liegt im Wert des Pkw. Sie müssten für die komplette Klage vor dem Amtsgericht gegen den Verkäufer für Ihren eigenen Anwalt mit ca. 600,00 Euro anwaltlichen Gebühren rechnen.
Zur Höhe der anfallenden Kosten können wir auch Ihnen die Seite
www.rechtsanwaltsgebuehren.de
empfehlen. Als gute erste Einschätzung eignet sich diese in jedem Fall.
Unseriöse Schnäppchen
Vertrauen Sie nicht auf Schnäppchen bei der anwaltlichen Beratung. Pauschalgebühren sind im außergerichtlichen Bereich zwar oftmals üblich. Soweit diese Gebühren jedoch in keinem Verhältnis zum Wert der Angelegenheit und zum Zeitaufwand stehen, können Sie bei den Schnäppchen davon ausgehen, dass sich diese Anwälte für Ihre Sache nicht genügend Zeit nehmen.
Eine sorgfältige rechtliche Prüfung mit gegebenenfalls anschließender Durchsetzung des Anspruchs benötigt Zeit und Know how. Beides muss sich Ihr Anwalt bezahlen lassen.
Bedenken Sie bei allem: Ein schlechter Rat ist immer erheblich teurer als ein guter Rat !
Abweichende Gebühren
Abweichend von dem RVG können jedoch auch höhere und gegebenenfalls niedrigere Gebühren vereinbart werden. Solange Sie als Mandant eine solche Vereinbarung jedoch nicht unterschreiben, bleibt es bei den gesetzlichen Gebühren.
In einigen Fällen empfiehlt es sich jedoch ohnehin eine Stundenhonorarabrede zu treffen. Denn die Vorteile einer Abrechnung nach zeitlichem Aufwand liegen auf der Hand. Das Stundenhonorar ist die transparanteste Abrechnungsmöglichkeit und gibt Ihnen die Gelegenheit günstig und gerecht vertreten zu werden. Insoweit variieren die Honorare unter Anwälten teils erheblich. Der seriöse Bereich pendelt sich in hiesigen regionalen Verhältnissen insofern überwiegend bei 150,00 bis 300,00 Euro pro Stunde an Honorar ein. Unser regelmäßiges Stundenhonorar liegt insofern meist bei 180,00 bis 220,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Gern klären wir Sie über Kostenstrukturen auf.
Wir bitten von Anfragen der Art "Ich hab da mal ne Frage - das kann dann doch nichts kosten" abzusehen. Anwälte leben davon, Fragen zu beantworten. In solchen Fällen einer kurzen Frage und entsprechend kurzer Antwort sind regelmäßig die Gebühren für eine (auch telefonisch denkbare - wovon wir jedoch dringend abraten) Erstberatung angefallen. Diese betragen je nach Dauer der Beratung und dem Gegenstand der Tätigkeit bei Verbrauchern bei uns grundsätzlich zwischen 70,00 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer und 190,00 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Auch wenn Sie meinen, sich einen Prozess nicht leisten zu können. Eine Ratenzahlung kann sicher besprochen werden. Ferner sind Anwälte bezüglich mittelärmerer Personen in begrenztem Umfang zur Beratungshilfe verpflichtet. In diesem Fall müssen Sie, soweit Sie einen Berechtigungsschein vom Amtsgericht bekommen haben, allenfalls 10,00 Euro pro Angelegenheit an Ihren Anwalt zahlen. Die Prozessführung zahlt bei Bedürftigkeit, hinreichenden Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit dann sogar das jeweilige Bundesland. Sie müssen Ihren Anwalt nur dann bezahlen, wenn das Land nicht zahlt.
Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten.
Fazit
Die Wahl Ihres Anwalts sollten Sie daher grundsätzlich davon abhängig machen, welche Qualifikationen dieser Anwalt aufweist, welches Vertrauen Sie diesem entgegenbringen können und wie Sie sich bei diesem aufgehoben fühlen.
Ihr Rechtsanwalt Oliver W. Engel
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